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   LG Leipzig, 04.02.2010 - 08 O 1799/09   

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https://dejure.org/2010,30118
LG Leipzig, 04.02.2010 - 08 O 1799/09 (https://dejure.org/2010,30118)
LG Leipzig, Entscheidung vom 04.02.2010 - 08 O 1799/09 (https://dejure.org/2010,30118)
LG Leipzig, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 08 O 1799/09 (https://dejure.org/2010,30118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmung des Vorbehalts einer nicht hinreichend bestimmten Frist für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots; Berechtigung der vorgerichtlichen Beauftragung eines Rechtsanwalts bei Verweigern der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09
    Vorliegend bestand nach erstem Austausch der rechtlichen Argumente und einem Teilzugeständnis hinsichtlich einzelner Klauseln für die Klägerin durchaus die berechtigte Annahme, dass man auch hinsichtlich der weiteren Klauseln bei Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes eine außergerichtliche Verständigung finden könnte (zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Abnahmungen bsp.haft BGH, Urteil vom 12.04.1984, Az. I ZR 45/82 ; Brandenburgisches OLG, KG Beschluss vom 01.11.2005, Az. 1 W 334/05 ).
  • OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08

    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung

    Auszug aus LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09
    Die von der Beklagten angesprochene Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009 ( Az: 5 U 35/08 ) steht dem nicht entgegen.
  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Auszug aus LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09
    Vorliegend bestand nach erstem Austausch der rechtlichen Argumente und einem Teilzugeständnis hinsichtlich einzelner Klauseln für die Klägerin durchaus die berechtigte Annahme, dass man auch hinsichtlich der weiteren Klauseln bei Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes eine außergerichtliche Verständigung finden könnte (zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Abnahmungen bsp.haft BGH, Urteil vom 12.04.1984, Az. I ZR 45/82 ; Brandenburgisches OLG, KG Beschluss vom 01.11.2005, Az. 1 W 334/05 ).
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